Sexualisierte Gewalt ist eine Straftat.
Es gibt keine Verpflichtung für die betroffenen Mädchen oder Frauen die Taten anzuzeigen. Auch Wildwasser zeigt nicht an.
Ob die Taten angezeigt werden sollen, entscheidet immer die Betroffene selbst. Wir begleiten und stärken die Mädchen (ab 14J.) und Frauen auf dem Weg zur Entscheidung. Damit die Mädchen und Frauen die Sicherheit bekommen die sie brauchen, klären wir umfassend über den Ablauf auf, begleiten auf Wunsch zu einer Rechtsanwältin und beantworten alle Fragen zu einem möglichen Gerichtsverfahren.
Informationen zur vertraulichen Spurensicherung:
Mädchen und Frauen können nach einem (versuchten) sexuellen Übergriff Tag und Nacht in die Notfallambulanz gehen und mögliche Spuren des Übergriffs sichern lassen, ohne direkt Anzeige zu erstatten!
Unmittelbar nach einem sexuellen Übergriff befinden sich die meisten Mädchen und Frauen in einer Ausnahmesituation. Die Entscheidung, ob sie zur Polizei gehen und Anzeige erstatten sollen, kann in dieser Situation oft noch nicht getroffen werden. Durch die vertrauliche Untersuchung im Krankenhaus werden alle verfügbaren Spuren gesichert und für bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Durch diese Möglichkeit sind wichtige Spuren gesichert und dann kann in Ruhe mit Abstand entschieden werden, ob es eine Anzeige geben soll oder nicht.
Hier geht es direkt zur Informationsseite der Mühlenkreiskliniken: