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Home Rat und Hilfe Zeuginnenbegleitung
Sozialpädagogische Prozessbegleitung

Sexualisierte Gewalt ist eine Straftat.

Es gibt keine Verpflichtung für die betroffenen Mädchen oder Frauen die Taten anzuzeigen. Auch Wildwasser zeigt nicht an.

Wir beraten auf dem Entscheidungsweg, helfen über das Ermittlungsverfahren und die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und Fragen und Ängste zu klären.

Ob die Taten angezeigt werden sollen, entscheidet immer die Betroffene selbst. Wir begleiten und stärken die Frauen auf dem Weg dahin. Damit die Mädchen und Frauen die Sicherheit bekommen die sie brauchen, klären wir umfassend über den Ablauf auf, begleiten zu einer Rechtsanwältin und beantworten alle Fragen zu einem möglichen Gerichtsverfahren.

Wie sieht die Hilfe der sozialpädagogischen Prozessbegleitung aus?


Als Opfer einer Sexualstraftat wird die betroffene Frau/ das betroffene Mädchen als Zeugin vor Gericht aussagen.

1.Wir informieren vorab genau über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung.

2.Wir erklären die Aufgaben aller an der Gerichtsverhandlung beteiligten Personen.

3.Wir bereiten die Frau/das Mädchen vor, auf die Situation der Zeugenaussage, ihre Rechte und Pflichten vor Gericht. Es besteht auch die Möglichkeit sich vorher gemeinsam den Gerichtssaal anzuschauen.

Am Tag der Hauptverhandlung und der Zeugenaussage begleiten wir in den Gerichtssaal und sind zur Stabilisierung mit anwesend.